Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Green Paper Marketing GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Green Paper Marketing GmbH, mit Sitz in Ibbenbüren (nachfolgend „Agentur“ genannt), und ihren gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt). Die AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich (§ 14 BGB).
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2. Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen abweichend von diesen AGB regeln.
§ 2 Leistungsumfang
Die Agentur bietet Leistungen in den Bereichen Social Media Marketing, Social Media Betreuung, Grafikdesign, Werbeanzeigen (Paid Ads), strategische Marketingberatung, moderne Websites, professionelle Videoproduktionen u. a. m. an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag oder Angebot. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung eines Angebots der Agentur durch den Kunden zustande. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 4 Zahlungs- und Vergütungsbedingungen
4.1. Sofern in dem Einzelauftrag bzw. Betreuungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von der Agentur erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter der Agentur abgerechnet. Technische Kosten werden nach den aktuellen Kostensätzen der Agentur für technische Kosten abgerechnet.
4.2. Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Lizenzen, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
4.3. Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zusätzlich in Rechnung gestellt und sind im jeweiligen Auftrag bzw. Betreuungsvertrag nicht enthalten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
4.4. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils im Vertrag vereinbarten Leistung. Sofern nicht anders vereinbart, gilt Folgendes:
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Bei größeren Projekten erfolgt die Abrechnung nach Projektfortschritt gemäß Vereinbarung.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen bis zum Ausgleich der Forderung auszusetzen. Die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB finden Anwendung.
§ 5 Nutzungsrechte und Nutzungseinschränkungen
Dieses Kapitel regelt die Übertragung und Nutzung von Rechten an den vom Auftragnehmer im Rahmen von Marketing-, Design- oder Social-Media-Dienstleistungen erbrachten Leistungen. Es gilt ausschließlich für Verträge zwischen Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B).
Nach vollständiger Zahlung räumt die Agentur dem Kunden an den im Rahmen des jeweiligen Vertrages erstellten finalen Arbeitsergebnissen (insbesondere Videos, Grafiken, Texte, Fotos) ein einfaches, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung für eigene Marketing- und Kommunikationszwecke in allen Medien (online & offline) ein.
Die Weitergabe der finalen Inhalte an Dritte ist ausschließlich zum Zweck der Veröffentlichung (z. B. an Plattformbetreiber, Druckereien oder Media-Dienstleister) zulässig.
Nicht gestattet ist die Weitergabe der Inhalte an andere Agenturen oder Dienstleister zur Weiterverarbeitung, Bearbeitung oder inhaltlichen Neuverwertung.
Die Herausgabe oder Weitergabe von Rohmaterial (insbesondere unbearbeitete Videoaufnahmen, Projektdateien, offene Grafikdateien oder sonstige Produktionsdaten) an Dritte ist ausgeschlossen.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Weitergabe von Inhalten oder Rohmaterial auf schriftliche Anfrage des Kunden durch die Agentur freigegeben werden. Die Freigabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur.
Eine Bearbeitung oder Anpassung der Inhalte durch den Kunden für eigene Zwecke ist zulässig, sofern keine inhaltliche Entstellung der Arbeitsergebnisse erfolgt.
Die Agentur bleibt berechtigt, die erstellten Inhalte zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung von Betreuungsverträgen
6.1. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.2. Ab Beginn jeder Verlängerungsperiode erhöht sich die monatliche Vergütung automatisch um fünf Prozent (5 %) gegenüber dem zuletzt geltenden Betrag.
6.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend, sofern der Zugang nachweisbar ist.
§ 7 Haftung
Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern entsprechende Leistungsfristen der Agentur.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen stillschweigend zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur in Ibbenbüren. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Dezember 2025
Green Paper Marketing GmbH – Ibbenbüren